2013/05/0116•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0116
2013/05/0116Cour administrative suprême23 juil. 2013
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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