2013/05/0039•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0039
2013/05/0039Cour administrative suprême10 déc. 2013
Intimation Zurechnung von Bescheiden Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Fertigungsklausel Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.