2013/04/0173•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0173
2013/04/0173Cour administrative suprême21 janv. 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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