2013/04/0164•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0164
2013/04/0164Cour administrative suprême29 avr. 2014
Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.