2013/04/0127•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0127
2013/04/0127Cour administrative suprême21 janv. 2015
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 6.732,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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