2013/04/0077•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0077
2013/04/0077Cour administrative suprême25 mars 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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