2013/04/0013•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0013
2013/04/0013Cour administrative suprême23 mai 2014
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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