Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0152

2013/03/0152Cour administrative suprême27 nov. 2014

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Baurecht Nachbar übergangener Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als damit der Devolutionsantrag bezüglich des Antrags auf Zustellung des Genehmigungsbescheids zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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