2013/03/0117•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0117
2013/03/0117Cour administrative suprême28 févr. 2014
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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