2013/03/0108•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0108
2013/03/0108Cour administrative suprême16 déc. 2014
Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.