2013/03/0100•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0100
2013/03/0100Cour administrative suprême28 nov. 2013
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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