2013/03/0030•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0030
2013/03/0030Cour administrative suprême18 févr. 2015
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.