2013/02/0260•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0260
2013/02/0260Cour administrative suprême31 janv. 2014
Ermittlungsverfahren Allgemein Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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