2012/21/0260•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0260
2012/21/0260Cour administrative suprême18 avr. 2013
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Besondere Rechtsgebiete Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung Verfahrensbestimmungen Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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