2012/21/0248•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0248
2012/21/0248Cour administrative suprême18 avr. 2013
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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