2012/21/0182•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0182
2012/21/0182Cour administrative suprême20 déc. 2013
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Diverses Besondere Rechtsgebiete Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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