2012/18/0198•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0198
2012/18/0198Cour administrative suprême12 déc. 2012
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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