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2012/18/0173•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0173
2012/18/0173Cour administrative suprême12 déc. 2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.128, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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