2012/18/0163•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0163
2012/18/0163Cour administrative suprême12 déc. 2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.