projets
2012/18/0088•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0088
2012/18/0088Cour administrative suprême10 oct. 2012
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.