2012/17/0576•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0576
2012/17/0576Cour administrative suprême9 sept. 2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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