Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0262

2012/17/0262Cour administrative suprême29 mai 2015

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Beweiswürdigung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2015

Spruch

I. in dem gemäß § 12 Abs 2 VwGG gebildeten Senat den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

III. Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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