2012/17/0238•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0238
2012/17/0238Cour administrative suprême7 oct. 2013
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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