2012/17/0148•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0148
2012/17/0148Cour administrative suprême29 avr. 2014
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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