2012/17/0047•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0047
2012/17/0047Cour administrative suprême11 sept. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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