2012/15/0178•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0178
2012/15/0178Cour administrative suprême1 sept. 2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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