2012/15/0167•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0167
2012/15/0167Cour administrative suprême28 mai 2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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