2012/15/0097•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0097
2012/15/0097Cour administrative suprême26 nov. 2015
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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