2012/15/0019•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0019
2012/15/0019Cour administrative suprême24 oct. 2013
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er Umsatzsteuer 1993 bis 1997 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 220,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.