2012/15/0007•Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0007
2012/15/0007Cour administrative suprême29 janv. 2015
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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