2012/12/0130•Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0130
2012/12/0130Cour administrative suprême13 nov. 2013
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet
Der am 9. April 2004 bei der belangten Behörde eingelangte Devolutionsantrag des Beschwerdeführers wird gemäß § 73 AVG, § 2 Abs. 2 und 6 DVG sowie § 1 Z. 1 und § 2 Abs. 1 Z. 7 DPÜ-VO 2005 zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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