2012/12/0123•Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0123
2012/12/0123Cour administrative suprême11 déc. 2013
Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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