2012/12/0077•Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0077
2012/12/0077Cour administrative suprême16 sept. 2013
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.302,10 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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