2012/11/0212•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0212
2012/11/0212Cour administrative suprême20 nov. 2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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