2012/11/0196•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0196
2012/11/0196Cour administrative suprême2 avr. 2014
Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang (Vorschreibung von Kontrolluntersuchungen und Befristung der Lenkbefugnis) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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