2012/11/0131•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0131
2012/11/0131Cour administrative suprême27 mai 2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gutachten Parteiengehör Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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