2012/11/0095•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0095
2012/11/0095Cour administrative suprême21 nov. 2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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