2012/10/0237•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0237
2012/10/0237Cour administrative suprême20 nov. 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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