2012/10/0198•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0198
2012/10/0198Cour administrative suprême20 nov. 2013
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.