2012/10/0065•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0065
2012/10/0065Cour administrative suprême24 juil. 2013
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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