2012/09/0176•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0176
2012/09/0176Cour administrative suprême12 nov. 2013
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt I. (Bestrafung wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) und Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides, letzterer soweit er das Verfahren betreffend die Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.