2012/09/0018•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0018
2012/09/0018Cour administrative suprême5 sept. 2013
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anforderung an ein Gutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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