2012/09/0001•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0001
2012/09/0001Cour administrative suprême3 oct. 2013
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verwaltungsstrafverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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