2012/08/0283•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0283
2012/08/0283Cour administrative suprême29 janv. 2014
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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