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2012/07/0194•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0194
2012/07/0194Cour administrative suprême17 déc. 2015
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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