2012/07/0183•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0183
2012/07/0183Cour administrative suprême29 oct. 2015
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Bodenreform Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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