2012/07/0001•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0001
2012/07/0001Cour administrative suprême25 sept. 2014
freie Beweiswürdigung Anforderung an ein Gutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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