2012/06/0221•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0221
2012/06/0221Cour administrative suprême3 oct. 2013
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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