2012/06/0213•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0213
2012/06/0213Cour administrative suprême21 mars 2014
Planung Widmung BauRallg3
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihrer Inhalte aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 4.019,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.