2012/06/0185•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0185
2012/06/0185Cour administrative suprême3 oct. 2013
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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